Ich bin krank, kann ich dennoch einen Tarifwechsel durchführen?

Grundsätzlich steht nach § 204 VVG allen Versicherten ein Wechsel in neuere Tarife zu. Dies ist möglich bei gleichwertigen Leistungen und ohne Gesundheitsprüfung, Wartezeiten oder neue Risikozuschläge.

Oftmals versuchen Versicherungsgesellschaften ihre neueren günstigen Tarife vor Versicherten mit Vorerkrankungen zu schützen obwohl ein Wechsel gesetzlich möglich ist. Die Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten unterstützt ihre Kunden bei der Durchsetzung dieses Rechtes.

Sprechen Sie mit uns über Ihren speziellen Fall.

Haben Sie noch Fragen? Dann bieten wir Ihnen gern folgende Möglichketen:

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