Was ist ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft?

Nach § 204 Versicherungvertragsgesetz (VVG) kann jeder privat Krankenversicherte in gleichartige Tarife desselben Versicherers wechseln. Dies erfolgt unter Beibehaltung der Altersrückstellungen und gilt auch bei Vorerkrankungen. Jedoch bekommen Versicherungen durch einen Tarifwechsel weniger Geld für gleichartige Leistungen. Deswegen haben Versicherungen grundsätzlich wenig Interesse daran, Ihnen die wirklich beste Lösung anzubieten.

Aktuell gibt es über 6.000 Tarife auf dem Markt. Aus diesem Angebot bieten Versicherungsgesellschaften ihren Bestandskunden innerhalb ihrer Tarifpakete bei einem Tarifwechsel nicht die besten Lösungen an. Verluste von Altersrückstellungen, Änderungen im Kleingedruckten und Leistungsreduktionen sind häufig beobachtete Begleiterscheinungen. Bei einem Wechsel halten die Gesellschaften Ihre Kunden oftmals auch mit Verzögerungsstrategien hin. Manchmal sind auch juristische Auseinandersetzungen notwendig.

Das kostet nicht nur enorm viel Zeit, sondern auch Nerven und fast immer Geld. Denn oft erhält der Kunde gar keine Information über weitere Lösungsmöglichkeiten.

Um überhaupt in diesem Prozess einen Überblick über die Möglichkeiten zu behalten und zu gewährleisten, dass Sie einen optimalen Versicherungsschutz behalten, ist Know How und Kenntnis aller Lösungsoptionen und Tarife von großem Vorteil.

Die Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten berät in Kooperation mit Partnern unabhängig und in Ihrem Auftrag über einen möglichen Tarifwechsel und führt diesen bei Bedarf schnell und unkompliziert für Sie durch.

Haben Sie noch Fragen? Dann bieten wir Ihnen gern folgende Möglichketen:

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