Erfahrungen

Seit dem 1.1.2009 haben Versicherungsnehmer nach § 204 VVG das Recht, innerhalb der Gesellschaft in einen gleichartigen Tarif zu wechseln.

"Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser ...Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt".

Für die Versicherungsgesellschaften gibt es jedoch keine Vorschrift, von sich aus oder auf Nachfrage den tatsächlich besten Tarif für den Kunden zu offenbaren. Dies liegt auch nicht in ihrem Interesse.

Nach unserer Erfahrung wird oftmals die Selbstbeteiligung erhöht oder es werden Tarife mit deutlichem Leistungsabschlag angeboten. Auf diese Weise bleiben insbesondere älter Versicherte in alten und geschlossenen Tarifen. Damit unterliegen diese Versicherten auch dem Problem der Vergreisung des genutzten Tarifes. Auch wird durch die Mitarbeiter der Gesellschaft oder durch angeschlossene Makler und Vertreter von einem Wechsel abgeraten. Oftmals hängt dies mit dem Eigeninteresse der Kundenbetreuer zusammen, die eine Vergütung in Abhängigkeit von der Höhe des Beitrages erhalten.
Wenn attraktive Tarifvarianten evaluiert sind, so wird der Wechsel oft behindert, in einigen Fällen im ersten Anlauf sogar abgelehnt. Mit angedrohten Gesundheitsprüfungen, organisatorischen Hindernissen und anderen vorgeschobenen Begründungen werden Kunden von einem Wechsel abgehalten.

Die Problematik betrifft nahezu alle Krankenversicherungsgesellschaften und alle Arten von Altverträgen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall eine individuelle und kostenlose Prüfung durch die Experten der DGFP - Deutschen Gesellschaft für Privatpatienten. Die Prüfung ist für alle privat Versicherte kostenlos und unverbindlich. Die DGFP - Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten unterstützt Sie auch dabei, den Wechsel tatsächlich durchzusetzen.

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