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Tarifprüfung und Tarifwechsel

Jeder privat versicherten Person steht nach § 204 VVG ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft zu. Die wenigsten Gesellschaften unterstützen dieses Recht, da ihnen bei vergleichbaren Leistungen oftmals Beiträge entgehen. Der Wechsel ist kompliziert und birgt viele Fallstricke. Fachleute raten, den Tarifwechsel durch Spezialisten wie die Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten begleiten zu lassen.

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