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Rechnungserstattung

Trotz steigender Beiträge kommt es bei der Regulierung von Rechnungen immer wieder zu Unstimmigkeiten. Vermutlich führt der Kostendruck bei den Versicherungen zu einer Verschärfung der Erstattungspolitik. Oftmals werden sogar vertraglich vereinbarte Leistungen von der Erstattung ausgenommen oder in der Erstattung reduziert. Bei umfangreichen Behandlungen können sich daraus erhebliche finanzielle Nachteile ergeben.

Die DGFP - Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten mbH unterstützt als Honorarberater und Verbraucherschützer privat Krankenversicherte bei der Durchsetzung berechtigter Forderungen aus nicht erstatteten Rechnungen. Dabei prüft die DGFP - Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten mbH den Anspruch sowie die Erstattung. Darauf aufbauend verhandelt die DGFP mit der Gesellschaft – auch unter Einbezug außergerichtlicher Schlichtungsstellen. Gegebenenfalls wird zur Durchsetzung auch der behandelnde Arzt mit einbezogen.

Unser Service ist für Sie zunächst kostenlos. Nur im tatsächlichen Regulierungsfall – und nur dann- berechnet die DGFP - Deutsche Gesellschaft für Privatpatienten mbH 40%  an der zusätzlichen Erstattung.

Fordern Sie hier bitte kostenlos Informationsunterlagen an: